Algemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeiner Geltungsbereich
1.1. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Lieferungen und Leistungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.2.Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden für den jeweiligen Vertragsabschluss schriftlich anerkannt. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Lieferungen und Leistungen gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

2. Geltung für Unternehmer und Verbraucher
2.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten uneingeschränkt für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
2.2. Soweit diese Geschäftsbedingungen für Verbraucher keine Sonderregelungen enthalten, gelten für diese die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit welchen wir in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.

3. Angebote und Auftragserteilung
3.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt in jedem Fall nur nach Maßgabe und Inhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Angebote nebst Anlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind auf Verlangen ‑ auch wenn kein Auftrag erteilt wird – unverzüglich zurückzugeben.
3.2. Die in unseren Preislisten, Prospekten, Kostenvoranschlägen und Angeboten enthaltenen Abbildungen und Angaben, insbesondere Gewichts- oder Maßangaben oder sonstige technischen Daten kennzeichnen lediglich den Vertragsgegenstand und stellen nur bei entsprechender schriftlicher Bestätigung eine Eigenschaftszusicherung dar. Änderung der Konstruktion, der Form, der Ausführung und Farbe behalten wir uns vor.
3.3. Der Besteller übernimmt die Verantwortung für die ihm obliegenden Angaben und die von ihm zur Verfügung gestellten Teile. Wir haften nicht für die Eignung des für den beabsichtigten Verwendungszweck vorgesehenen Materials.
3.4. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen oder Aufhebung des Vertrages bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Soweit nichts anders angegeben, halten wir uns vorbehaltlich der nachstehenden Ziff. 2 an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab dem Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Eine Gewährung von Skonto bedarf der besonderen schriftlichen Vereinbarung der Vertragsparteien. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
4.2. Ändern sich die für die Preisbildung maßgeblichen Kostenfaktoren für Fertigungsmaterial, Energie, Betriebsstoffe, Löhne, Gehälter, Fracht, Zoll, Steuern oder ähnlichem in der Zeit vom Abschluss des Vertrages bis zum vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Lieferung, so können wir die sich dadurch ergebende Mehrbelastung in Rechnung stellen und den vereinbarten Preis nachträglich entsprechend erhöhen. Ist ein Festpreis vereinbart, so sind wir befugt, vom Auftraggeber in Abänderung der Angebotspreise die Vereinbarung eines neuen, höheren Preises zu verlangen. Kommt eine Einigung nicht zustande, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4.3. Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird.
4.4. Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug und Skonto zu leisten. Im Falle der Fälligkeit oder des Zahlungsverzuges berechnen wir Zinsen in Höhe der uns berechneten Bankkreditzinsen, im kaufmännischen Verkehr mind. jedoch 8 % über dem Basiszins, ansonsten 5 % über dem Basiszins sowie unseren sonstigen Verzugschaden. Die Hingabe von Schecks oder Wechseln erfolgt erfüllungshalber und bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
4.5. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5. Lieferung und Gefahrenübergang
5.1. Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen beginnt die Lieferfrist grundsätzlich mit Zugang der Auftragsbestätigung, frühestens jedoch mit der Anlieferung des zu bearbeitenden Materials. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Unternehmen verlassen hat oder wenn die Versandbereitschaft dem Auftraggeber mitgeteilt wurde.
5.2. Unvorhersehbare, unabwendbare oder andere schwerwiegende Ereignisse, die bei uns, einem unserer Lieferanten oder bei einem Subunternehmer zu Lieferungs- oder Leistungsverzögerungen führen und von uns nicht zu vertreten sind, verlängern die vereinbarten Lieferfristen um die Dauer der Behinderung. Im Falle der Unmöglichkeit sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Desweiteren ist unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen der Rücktritt möglich, wenn durch die Verlängerung der Lieferzeit die dem Angebot zugrundeliegende Kostensituation oder die Erbringung der Leistung in sonstiger Weise unzumutbar ist.
5.3. Die Gefahr geht mit der Absendung der Ware auf den Besteller über, auch bei Lieferungen frei Bestimmungsort, und zwar auch dann, wenn der Liefergegenstand in einzelnen Teilen geliefert wird oder wir neben der Lieferung noch andere Leistungen übernommen haben. Ist der Auftraggeber Verbraucher, geht die Gefahr erst mit der Übergabe der Ware auf ihn über. Wird die zu bearbeitende Ware auf Wunsch des Auftraggebers durch uns abgeholt, trägt er die Transportgefahr. Ihm ist es freigestellt, diese Gefahren zu versichern. Die genannten Bestimmungen gelten auch dann, wenn wir frachtfreie Lieferungen zugesichert haben.
5.4. Verzögert sich der Versand in Folge von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf diesen über. Versandfertig gemachte Ware muss der Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch nach Ablauf einer Frist von 8 Tagen nach Meldung abrufen. Erfolgt kein Abruf, berechtigt dies uns, die Ware auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers nach eigenem Ermessen zu lagern. Die Kosten der Lagerung hat der Auftraggeber zu tragen, mind. jedoch 1 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat, wobei das Lagergeld auf 5 % des Rechnungsbetrages begrenzt ist, es sei denn, wir können höhere Lagerkosten nachweisen.

5.5. Warenrücksendungen an uns sind grundsätzlich frei Haus zu liefern. Anfallende Kosten berechnen wir dem Absender. Soweit ausnahmsweise die Kosten für den Rücktransport von uns übernommen werden, hat der Rücktransport über unsere Vertragspartner, die wir auf Anfrage bekannt geben, zu erfolgen. Erfolgt der Rücktransport über andere Firmen, so werden von uns nur die Kosten übernommen, die uns bei Einschaltung unserer Vertragsfirmen entstandenen wären.

6. Abnahme
6.1. Wird eine Abnahme vereinbart, kann diese nur in unserem Lieferwerk erfolgen. Die Abnahme hat unverzüglich zu erfolgen, wenn wir dem Auftraggeber die Fertigstellung mitgeteilt haben. Kommt es sodann nicht zur Abnahme trotz Terminbestimmung von unserer Seite, so sind wir berechtigt, die Ware ohne Abnahme zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers zu lagern.
6.2. Die Ware gilt mit der Absendung, Abgabe oder Einlagerung als vertragsgemäß geliefert und abgenommen, sofern sich der Auftraggeber nicht innerhalb einer von uns gesetzten Frist von 10 Tagen unter Hinweis auf die Rechtsfolgen ausdrücklich erklärt hat.

7.Eigentumsvorbehalte und Sicherungsrechte
7.1. Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware oder Leistungen bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent vor.
7.2. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt das Eigentum bzw. Miteigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum bzw. Miteigentum des Auftraggebers an einer einheitlichen Sache mit dem Rechnungswert auf uns übergeht. Der Auftraggeber verwahrt das Mit-/Eigentum unentgeltlich.
7.3. Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verarbeiten und veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Auftraggeber bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfange an uns ab. Wir ermächtigen den Auftraggeber, die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
7.4. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, hat der Auftraggeber auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet dafür der Auftraggeber.
7.5. Bei vertragswidrigem Verhalten – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen. Der Auftraggeber gestattet uns die Abholung und willigt unwiderruflich ein, dass wir zu diesem Zweck das Grundstück bzw. die Räumlichkeiten betreten, in denen die Vorbehaltsware sich befindet. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

8. Gewährleistung
8.1. Bei Mängel unserer Produkte und Waren leisten wir Gewähr durch Nacherfüllung, indem wir nach unserer Wahl entweder nachbessern oder eine Ersatzleistung / Lieferung vornehmen.
8.2. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn es sich nur um eine geringfügige Vertragswidrigkeit oder nur einen geringfügigen Mangel handelt.
8.3. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten hat der Auftraggeber zu tragen.
8.4. Wählt der Auftraggeber nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt er Schadensersatz, verbleibt die Ware bei ihm. Der Schadensersatz beschränkt sich auf Fälle arglistiger Vertragsverletzung auf die Differenz zwischen Kaufpreis und den Wert der mangelhaften Sache.
8.5. Weitergehende Ersatzansprüche, gleich welcher Art, sind ausgeschlossen, insbesondere Folgeschäden.
8.6. Der Auftraggeber hat Beanstandungen unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Dem Auftraggeber trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
8.7. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte 2 Monate nach Feststellung des Mangels. Dies gilt nicht, soweit uns Arglist zur Last gelegt werden kann. Die Beweislast für den Zeitpunk der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher.

9. Verjährung
9.1. Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers verjähren in einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Ablieferung der Ware.
9.2. Die Gewährleistungsansprüche eines Verbrauchers verjähren in 2 Jahren, Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels in einem Jahr.

10. Haftungsbeschränkung
10.1. Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
10.2. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Auftraggeber gegen das Risiko bei solchen Schäden absichern soll.
10.3. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.4. Unberührt von dieser Haftungsbeschränkung bleibt unsere Haftung für sonstige Ansprüche aus Produzentenhaftung. Die Haftungsbeschränkung gilt ebenfalls nicht bei unzurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden.

11. Gesetzliche Bestimmungen
11.1. Für sämtliche von uns gelieferten Artikel bzw. Leistungen hat der jeweilige Verwender unserer Artikel bzw. Leistungen dafür Sorge zu tragen, dass die gesetzlichen Bestimmungen von Ihm eingehalten werden. Jedwede Haftung unsererseits ist insoweit ausgeschlossen.

12. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
12.1. Der Auftraggeber stellt uns von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit gewerblichen Schutzrechten, insbesondere Copyrights und ähnlichen Schutzrechten an uns überlassenen Zeichnungen, Schriftstücken und Produkten frei.
12.2. Wir verpflichten uns, angefertigte Fotokopien oder andere Reproduktionen ausschließlich zu Zwecken der Kalkulation und Produktion zu benutzen und nicht an Dritte weiterzugeben.

13. Geheimhaltung, Datenschutz, Werbung
13.1. Der Auftraggeber darf keine Betriebsgeheimnisse, insbesondere verfahrenstechnische Angaben unserer Produkte an Dritte weitergeben. Zeichnungen, Muster, Formen, Lehren, Gesenke, Herstellungsangaben und sonstige Vereinbarungen unterliegen dem Datenschutz. Auch diese dürfen an Dritte nicht ohne unsere schriftliche Einwilligung weitergegeben werden.
13.2. Der Auftraggeber erteilt mit Annahme der Geschäftsbedingungen seine Zustimmung, dass die zu seiner Person im Rahmen der Zweckerfüllung gespeicherten Daten mittels der EDV verarbeitet werden dürfen. 3. Jegliche Werbung mit unseren Produkten und Leistungen bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort
14.1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
14.2. Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten das Gericht, in dessen Bezirk unser Geschäftssitz liegt. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber im Zeitpunkt der Klageerhebung keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht bekannt ist.
14.3. Als Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag wird unser Geschäftssitz vereinbart.

15. Schlussbestimmungen
15.1. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.
15.2. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine andere, die dem wirtschaftlichen Gehalt dieser Bestimmung möglichst gleich kommt, zu ersetzen.